In Schleswig-Holstein treten 15 Fledermausarten regelmäßig auf. Je nach Art und je nach Jahreszeit bevorzugen sie für ihre Quartiere Bäume, oberirdische oder unterirdische Bauwerke und natürliche Höhlen. Als Insektenfresser zählen sie zu unseren natürlichen Schädlingsbekämpfern. Sie tragen so nicht nur zur Kontrolle heimischer Insektenbestände bei, auch eingeschleppte Arten können zu ihren Beutetieren zählen, und an der Ausbreitung gehindert werden.
Der Verlust von dunklen Lebensräumen, Nahrungsgebieten und Quartieren setzt Fledermäuse seit Jahrzehnten unter Druck, so dass ihre Zahlen stark abgenommen haben. Mittlerweile sind sowohl die Tiere selbst, als auch ihre Quartiere geschützt. Auf europäischer Ebene ergibt sich der Schutzstatus aus der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), auf Bundesebene sind Fledermäuse durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt.
Ob Sanierungen, Abbrüche oder Baumfällungen – nicht selten stößt man bei diesen Arbeiten auf Fledermäuse. Um die Tiere zu schützen und rechtliche Konflikte zu vermeiden, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die reibungslose Abläufe gewährleisten. Privatpersonen stoßen häufig erst auf die Thematik, wenn sie einen Bauantrag gestellt haben, und die Baugenehmigung Auflagen oder Hinweise zum Artenschutz enthält.
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